- Was fördert die BAFA?
- Eine Beratung, die die Lage eines Unternehmens analysiert, Ursachen benennt und konkrete Schritte festlegt. In NRW und den übrigen alten Ländern beträgt der Zuschuss 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 € je Beratung. Anträge sind bis 31.12.2028 möglich.
- Was fördert das INQA-Coaching?
- Einen beteiligungsorientierten Veränderungsprozess in Personalpolitik oder Arbeitsorganisation, der mit digitalen Veränderungen im Betrieb zusammenhängt. Bezuschusst werden 80 % der Beratungskosten für bis zu zwölf Beratungstage.
- Können gemeinnützige Pflegeeinrichtungen gefördert werden?
- Die BAFA-Förderung schließt gemeinnützige Unternehmen aus. Das INQA-Coaching steht ihnen offen, wenn juristische Personen des öffentlichen Rechts mit weniger als 25 % beteiligt sind und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wer entscheidet über die Förderung?
- Bei der BAFA-Förderung prüft eine Leitstelle, das BAFA entscheidet. Beim INQA-Coaching stellt eine INQA-Beratungsstelle den Coaching-Scheck aus; über die Erstattung entscheidet die Bewilligungsbehörde.
- Wann darf der Beratungsvertrag geschlossen werden?
- Erst wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt beziehungsweise die INQA-Erstberatung stattgefunden hat. Ein früherer Vertrag schließt die Förderung aus.