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Sie sagen · Therapiepraxis

„Ich behandle selbst acht Stunden. Wann soll ich das noch machen?“

Was dahinter liegt

Die Inhaberin trägt doppelt: Sie behandelt und prüft nach. Geregelt ist das Nachprüfen noch nicht.

Woran Sie es in Ihrer Praxis prüfen

  1. Steht das Nachsehen am Abend in Ihrem Terminplan, oder kommt es zu Ihren Behandlungen dazu?

  2. Steht die Einarbeitung der neuen Kollegin im Terminplan, mit Zeiten wie eine Behandlung?

  3. Erfährt die neue Kollegin von einem Fehler am selben Tag oder erst, wenn Sie ihn abends gefunden haben?

Die Fragen zeigen, was in Ihrer Praxis steht. Welche Stelle die engste ist und wo Sie zuerst ansetzen, klärt der Integrations-Check.

Die Frage an jedes Haus

Woran merkt eine neue Kollegin in Ihrer Übergabe, dass sie nachfragen darf?

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