„Das hat sie nicht so gemeint.“
Die Situation
Spätdienst im Wohnbereich. Eine Bewohnerin lehnt die Pflege durch die neue Pflegefachfrau ab und begründet das mit deren Herkunft. Eine Kollegin übernimmt, damit die Versorgung weiterläuft. Im Dienstzimmer heißt es danach: „Das hat sie nicht so gemeint.“
Was dahinter liegt
Person: Sie wurde wegen ihrer Herkunft abgelehnt und arbeitet weiter.
Team: Der Satz tröstet, und er beendet das Gespräch.
Arbeit: Die Versorgung muss gesichert sein, also wird getauscht.
Rahmen: Eine Ablehnung wegen der Herkunft ist Diskriminierung, und weil sie an der Herkunft anknüpft, Rassismus. Das Gesetz verlangt Schutz, auch gegenüber Bewohnerinnen, und eine bekannte Stelle für Beschwerden; wer in diesem Moment was tut, hat das Haus noch nicht festgelegt.
Stellschraube: Abläufe und Zuständigkeiten.
Die zweite Sicht
„Alle waren freundlich zu mir. Was jetzt daraus folgt, weiß ich nicht.“
Vorbereiten
- Die Leitung legt mit den Schichtleitungen und der Mitarbeitervertretung fest, wer im Moment handelt, wer noch im selben Dienst mit der Kollegin spricht und wer mit der Bewohnerin und ihren Angehörigen. Werkzeug: Ablaufplan für schwierige Situationen.
- Vertrauensperson und Stelle für Beschwerden haben einen Namen und eine Erreichbarkeit. Beides hängt im Wohnbereich und steht in der Willkommensmappe, und die Leitung sagt es jeder neuen Kollegin am ersten Tag selbst.
- Die Schichtleitungen klären in der nächsten Besprechung: Tauschen ist eine Entscheidung mit der Kollegin und auf Zeit, nicht über sie hinweg und nicht auf Dauer. Erklärt eine Erkrankung das Verhalten der Bewohnerin, ändert das den Ton mit ihr, nicht den Schutz der Kollegin.
Begleiten
- Die Schichtleitung sichert die Versorgung und sagt der Bewohnerin: „Sie ist hier Pflegefachfrau und gehört zu unserem Team.“
- Noch im selben Dienst spricht sie mit der Kollegin und fragt, wie es weitergehen soll.
„Das war nicht in Ordnung. Ich möchte mit dir besprechen, wie wir damit umgehen.“
Der Satz an die Kollegin
Reflektieren
Frage für das Teamgespräch: „Wer hat nach dem letzten Vorfall mit der Kollegin gesprochen, und was ist daraus gefolgt?“
Nach 4 Wochen: Das Ergebnisblatt des Ablaufplans ist ausgefüllt, in der Spalte „Von Bewohnerinnen“ mit Namen und Satz, und Vertrauensperson und Stelle für Beschwerden hängen mit Namen im Wohnbereich aus.
Nach 12 Wochen: Der Ablaufplan steht im Einarbeitungsplan, im Ergebnisblatt hat jeder getauschte Einsatz ein Datum der Überprüfung mit der Kollegin, und die nächste neue Kollegin hört am ersten Tag von der Leitung, an wen sie sich wendet.
Herkunft Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 12 und § 13; Rahmenausbildungspläne der Fachkommission; Toumi Njeugue 2026. OKOHO-Integrationssystem nach Toumi Njeugue 2026, © Dr. Bertrand Toumi.
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Dr. Bertrand Toumi, OKOHO. Stand: Oktober 2026.