„Fachlich war sie gut, aber sie hat nicht in unsere Praxis gepasst.“
Die Situation
Eine Physiotherapiepraxis, sechste Woche. Die neue Physiotherapeutin, im Ausland ausgebildet und hier anerkannt, erhebt bei einem Patienten ihren eigenen Befund und behandelt anders, als es auf der Verordnung steht. Die Inhaberin sagt ihr: „Bei uns wird gemacht, was auf dem Rezept steht.“ Zum Ende der Probezeit trennen sich beide, und in der Praxis heißt es: „Fachlich war sie gut, aber sie hat nicht in unsere Praxis gepasst.“
Was dahinter liegt
Person: Sie hat einen eigenen Befund erhoben und danach behandelt. Der Befund war fachlich begründet.
Team: Dass die Verordnung bindet, weiß in der Praxis jede. Gesagt hat es ihr niemand, und auch nicht, wohin sie mit ihrem Befund gehen kann.
Arbeit: Im Takt der Behandlungen gibt es keinen Platz, über einen Befund zu sprechen.
Rahmen: Die Therapeutin ist an die Verordnung gebunden. Zeigt ihr Befund, dass eine andere Behandlung besser zum Ziel führt, informiert die Praxis die Arztpraxis, und dort wird entschieden.
Stellschraube: Abläufe und Zuständigkeiten.
Die zweite Sicht
„Ich habe gesehen, was der Patient braucht. Niemand hat mir gesagt, wohin ich damit gehen soll.“
Vorbereiten
- In der ersten Woche erklären, was die Verordnung festlegt und was die Therapeutin selbst gestaltet, und das Datum im Stand der Einarbeitung (Seite 2 des Einarbeitungsplans) eintragen. Werkzeug: Einarbeitungsplan.
- Vor der nächsten Ankunft den Weg für einen abweichenden Befund aufschreiben, nach Heilmittel-Richtlinie und Vertrag: wem sie ihn sagt, wer die Arztpraxis informiert, was bis zur Antwort geschieht. Er liegt in jedem Behandlungsraum und in der Willkommensmappe.
- Festlegen, wer einen Befund mit ihr bespricht, wenn Sie selbst behandeln, und den Namen auf den Weg schreiben.
Begleiten
- Will sie anders behandeln, als es auf dem Rezept steht: zuerst nach ihrem Befund fragen, dann den Weg zeigen.
- Ihren Befund gemeinsam in zwei Sätzen aufschreiben, bevor die Arztpraxis informiert wird.
„Sag mir, was du gefunden hast. Dann klären wir das mit der Arztpraxis.“
Der Satz
Reflektieren
Frage für die Inhaberin, nach einer Trennung: „Was genau meinen wir mit ‚nicht gepasst‘, und welche Regel der Praxis haben wir ihr bis dahin nicht gesagt?“
Nach 4 Wochen: Der Weg für einen abweichenden Befund liegt aufgeschrieben in jedem Behandlungsraum, und die Inhaberin ist ihn mit allen Therapeutinnen durchgegangen.
Nach 12 Wochen: Kommt ein abweichender Befund vor, steht er in zwei Sätzen in der Akte mit Vermerk der Mitteilung an die Arztpraxis. Der Weg steht im Einarbeitungsplan, für die Nächste in der ersten Woche.
Herkunft Heilmittel-Richtlinie; Vertrag der Physiotherapie mit den Kassen; Toumi Njeugue 2026. OKOHO gibt Orientierung, keine Rechtsberatung. OKOHO-Integrationssystem nach Toumi Njeugue 2026, © Dr. Bertrand Toumi.
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Dr. Bertrand Toumi, OKOHO. Stand: Oktober 2026.