„Mit den Patienten geht es, aber das Rezept muss ich jedes Mal nachprüfen.“
Die Situation
Eine Physiotherapiepraxis, Beginn einer neuen Behandlungsserie. Die neue Physiotherapeutin, im Ausland ausgebildet und hier anerkannt, behandelt den Patienten gut. Auf der Verordnung, im Alltag dem Rezept, fehlt eine Angabe; am Empfang und im Behandlungsraum fällt es niemandem auf, und die Kasse weist die Abrechnung zurück. Seitdem prüft die Inhaberin jedes Rezept der neuen Kollegin nach, zwischen ihren eigenen Behandlungen.
Was dahinter liegt
Person: Sie behandelt gut, ihre Fachlichkeit ist da. Dass vor der ersten Behandlung das Rezept geprüft wird und worauf, hat sie in dieser Praxis nicht gesehen.
Team: Für alle in der Praxis ist die Prüfung so selbstverständlich, dass sie in der Einarbeitung nicht vorkam.
Arbeit: Das Rezept geht durch mehrere Hände: Annahme am Empfang, Terminvergabe, erste Behandlung, Abrechnung. Zwischen zwei Behandlungen bleibt für die Prüfung wenig Zeit.
Rahmen: Ohne die wesentlichen Angaben auf dem Rezept beginnt keine Behandlung, was sonst fehlt, wird vor der Abrechnung ergänzt, und gegenüber der Kasse trägt die Inhaberin die Verantwortung. Wer in der Praxis was prüft und wann, ist nicht festgelegt.
Stellschraube: Abläufe und Zuständigkeiten.
Die zweite Sicht
„Meine Patienten sind zufrieden. Trotzdem schaut sie mir bei jedem Rezept über die Schulter, und ich weiß nicht, wonach sie sucht.“
Vorbereiten
- Vor der nächsten Ankunft eine Prüfliste für das Rezept anlegen, nach der Heilmittel-Richtlinie und dem Vertrag der Praxis mit den Kassen: was eine neue Unterschrift braucht, was mit der Arztpraxis abgestimmt wird, was nur eine Mitteilung braucht. Sie liegt am Empfang, in jedem Behandlungsraum und in der Willkommensmappe. Werkzeug: Prüfliste für das Rezept.
- Festlegen, wer was prüft: Der Empfang achtet bei der Terminvergabe auf das Datum des Rezepts, die Therapeutin prüft vor der ersten Behandlung die Angaben. In der ersten Woche die Liste mit der neuen Kollegin an echten Rezepten durchgehen. Werkzeug: Einarbeitungsplan.
- Festlegen, wo ein Rezept liegt und wer es im Blick hat, bis die Rückfrage in der Arztpraxis beantwortet ist, und das auf die Prüfliste schreiben.
Begleiten
- Ein Rezept gemeinsam prüfen und dabei aussprechen, worauf es ankommt.
- Dem Nachprüfen ein Ende geben: Ab einem festen Datum prüft sie selbst, und Sie sehen nur noch Stichproben.
„Ich zeige dir an diesem Rezept, was die Kasse sehen will.“
Der Satz
Reflektieren
Frage für die Praxis: „Was an unserer Arbeit mit dem Rezept haben wir ihr gezeigt, und was haben wir vorausgesetzt?“
Nach 4 Wochen: Die Prüfliste liegt am Empfang und in jedem Behandlungsraum, und das Datum, ab dem die neue Kollegin ihre Rezepte selbst prüft, steht im Stand der Einarbeitung (Seite 2 des Einarbeitungsplans).
Nach 12 Wochen: Empfang und Therapeutinnen prüfen nach der Liste, auch ohne die Inhaberin. Die Liste ist um die Rückfragen von Kasse und Arztpraxis ergänzt und steht im Einarbeitungsplan für die Nächste.
Herkunft Heilmittel-Richtlinie; Vertrag der Physiotherapie mit den Kassen; Toumi Njeugue 2026. OKOHO gibt Orientierung, keine Rechtsberatung. OKOHO-Integrationssystem nach Toumi Njeugue 2026, © Dr. Bertrand Toumi.
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Dr. Bertrand Toumi, OKOHO. Stand: Oktober 2026.